Schutzgebühr und Schutzvertrag, warum?
Schutzgebühr
Alle Mitglieder unseres Vereins arbeiten ehrenamtlich und zahlen sehr viele Dinge aus eigener Tasche, wie z. B. Benzinkosten usw. Die Schutzgebühr deckt nicht annähernd die Kosten für die tierärztliche Betreuung, Kastration, Impfung, Chip, EU-Ausweis, Futter- und Versorgungskosten.
Durch die Schutzgebühr wird gewährleistet, dass unsere Tierschutzarbeit vor Ort und auch hier in Deutschland fortgeführt werden kann. Die in unseren Anzeigen angegebene Schutzgebühr ist nicht verhandelbar.
Die Schutzgebühr beinhaltet die Kosten für:
- Impfungen
- Entwurmungen
- MMK Test (Leishmaniose, Babesiose, Ehrlichiose, Dirofilariose)
- FIV/FelV Test
- Kastrationen
- Futter
- Tierärztliche Versorgung
- Chip
- EU-Heimtierausweis
Die Tiere sind den Einreisebestimmungen (EU) entsprechend geimpft, gechipt und kastriert.
Sollte es wieder erwarten dazu kommen, dass ein Hund zurückgegeben werden muss, aus welchen Gründen auch immer, können wir die Schutzgebühr nicht zurückerstatten, denn damit würden wir unsere Arbeit gefährden und könnten anderen Tieren nicht mehr helfen.
Die Schutzgebühr ist vor Übergabe des Tieres auf das Vereinskonto zu überweisen.
Die Schutzgebühr beträgt für:
- einen Hund zwischen € 350,00 und € 400,00
- eine Katze zwischen € 170,00 und € 200,00
Bitte bedenken Sie, dass es sich bei der Schutzgebühr nicht um einen Kaufpreis für die Tiere handelt! Es kann auch keine Spendenquittung ausgestellt werden, denn damit werden die entstandenen Kosten für das vermittelte Tier gedeckt. Das Geld steht uns nicht als Spende zur Verfügung.
Unsere Hunde aus Portugal und Teneriffa werden altersbedingt auf Leishmaniose, Babesiose, Ehrlichiose und Dirofilariose getestet, hierfür wird ein Blutausstrich gemacht. Alle Katzen werden ebenfalls altersbedingt auf Katzenkrankheiten getestet.
Hinzu kommen noch die Transportkosten auf dem Landweg ca. 160 Euro (Portugal) oder mit dem Flugzeug ca. 55-110 Euro (Teneriffa).
Schutzvertrag
Der Schutzvertrag regelt im Prinzip die Rechte und Pflichten von Ihnen als neuen Tierbesitzer. In ihm steht auch drinnen, dass Sie sich dazu verpflichten, das Tier ausschließlich an uns zurückzugeben, falls Sie es nicht mehr halten können. Der Schutzvertrag wird vor Übergabe des Tieres unterzeichnet.Ohne unterschriebenen Schutzvertrag wird das Tier nicht ausgehändigt.
Normalerweise bekommen sie den Schutzvertrag einige Zeit vorher zugesandt, so dass Sie sich ihn in Ruhe durchlesen können und eventuelle Fragen rechtzeitig mit uns klären.
Sollten noch Fragen zu der Schutzgebühr und dem Schutzvertrag sein, beantworten wir Ihnen diese gerne.